Weitere Entscheidung unten: ArbG Ludwigshafen, 29.03.1976

Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1976 - 5 AZR 593/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1056
BAG, 21.01.1976 - 5 AZR 593/74 (https://dejure.org/1976,1056)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1976 - 5 AZR 593/74 (https://dejure.org/1976,1056)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - 5 AZR 593/74 (https://dejure.org/1976,1056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschuldete Arbeitsunfähigkeit - Amateurfußball

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LFZG § 1 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1367
  • DB 1976, 1162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.05.1958 - 2 AZR 451/55

    Sportunfall - Arbeitsunfähigkeit - Unglück - Ungefährlicher Sport -

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 5 AZR 593/74
    Sportart zuzieht und wenn er sich in einer seine Krafte und Fahigkeiten deutlich ubersteigenden Weise sportlich betatigt (vgl. BAG 5, 307 [309] = AP Nr. 5 zu ä 63 HGB [Bl. 1 R]; BAG AP Nr. 18 zu ä 1 LohnFG [zu 2 der Grunde]).

    Ob ein Lizenzfuüballspieler, der sich gegen die Folgen von Sportunfallen versichern kann, Lohnfortzahlung auch in einem weiteren Arbeitsverhaltnis verlangen ko nnte (vgl. hierzu die bereits erwahnte Entscheidung des 2. Senats BAG 5, 307 [311] = AP Nr. 5 zu ä 63 HGB [Bl. 2 R und 3]), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

  • BAG, 01.12.1976 - 5 AZR 601/75

    Boxen ist nur halb so schlimm

    relative Unfallhäufigkeit weit über der im Boxen liegt; Fußball ist aber gerade ein Sport, der allgemein gefördert und gebilligt wird und dessen Verletzungsrisiken im Bereich der Lohnfortzahlung grundsätzlich den Arbeitgeber treffen (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 1 LohnFG [unter 1 der Gründe/).
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Rechtsprechung
   ArbG Ludwigshafen, 29.03.1976 - 7 Ca 1990/75 M   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3373
ArbG Ludwigshafen, 29.03.1976 - 7 Ca 1990/75 M (https://dejure.org/1976,3373)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29.03.1976 - 7 Ca 1990/75 M (https://dejure.org/1976,3373)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29. März 1976 - 7 Ca 1990/75 M (https://dejure.org/1976,3373)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anderweitiger Verdienst; Unterhaltsgeld des Arbeitsamts; Studium; Karenzentschädigung; Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Cessio legis; Übergang der Karenzentschädigungsansprüche auf die Bundesanstalt für Arbeit

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1162
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Die Gegenmeinung (LAG Köln, NZA 1984, 91; Schütze, DB 1971, 918; Röhsler/Borrmann, Wettbewerbsbeschränkungen für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, aaO, S. 91, 92; ähnlich zum Unterhaltsgeld nach § 44 AFG Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162) betont, Arbeitslosengeld werde nur gewährt, wenn der Arbeitslose seine Arbeitskraft der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle (§ 100 Abs. 1 AFG); deshalb werde auch das Arbeitslosengeld "durch Verwertung der Arbeitskraft" erworben.

    Dies ändert aber nichts daran, daß es sich beim Arbeitslosengeld um eine als Lohnersatz von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft aufgebrachte Sozialleistung handelt, die nicht Gegenleistung für verwertete, also tatsächlich erbrachte Arbeit ist (so zutreffend Arbeitsgericht Ludwigshafen, DB 1976, 1162, auch LAG Köln, NZA 1984, 91).

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

    Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte war seit langem umstritten, ob und in welchem Umfange die Sozialversicherungsleistungen auf die Karenzentschädigung anzurechnen waren (vgl. ArbG Mannheim Urteil vom 24. März 1975 - 4 Ca 80/75 -, DB 1976, 107; ArbG Ludwigshafen Urteil vom 29. März 1976 - 7 Ca 1990/75 -, DB 1976, 1162) und im Schrifttum wurde seit langem auf diese Streitfragen hingewiesen (vgl. Schaub, ArbR-Handbuch, 4. Aufl. 1980, § 58 V 4).
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